Ich arbeite für gerechte KiTa-Gebühren (und will sie am liebsten komplett abschaffen)

Wieso muss ich für die KiTa-Betreuung bezahlen?

Unstrittig ist: Wir brauchen eine gute Betreuung unserer Kleinsten. Unstrittig ist auch: Eine gute Betreuung kostet viel Geld. Denn: Wir brauchen nicht nur gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen, in denen sich unsere Kinder wohl fühlen und bestens betreut werden, auch die Erzieherinnen und Erzieher müssen angemessen für ihre hervorragende Arbeit bezahlt werden. Ich bin mir sicher, dass jeder grundsätzlich bereit ist, hierfür auch zu bezahlen. Die Frage ist nur, auf welchen Schultern die Finanzierung letztlich getragen werden sollte.

Wie sieht es denn heute aus?

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ist grundsätzlich eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Und genau da liegt auch der „Hase im Pfeffer“. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, ja sogar in jedem einzelnen Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Nordrhein-Westfalen gibt es unterschiedliche Finanzierungssituationen. So kommt es bei der Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten nicht nur darauf an, wie viel Eltern verdienen, sondern vielmehr darauf, wo sie wohnen. In Nordrhein-Westfalen zahlen Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro zwischen 0 und 4.008 Euro an KiTa-Gebühren. In der Praxis sieht das dann so aus: Wer sich dank gut bezahlter Arbeitsstelle eine Wohnung in Düsseldorf leisten kann, zahlt keine KiTa-Gebühren, wem die Lebenshaltungskosten dort zu hoch sind und aufs Land umzieht, muss mit hohen Beiträgen rechnen.

Ist das gerecht?

Nochmal: Natürlich muss es eine qualitativ gute Kinderbetreuung und vor allem auch eine angemessene Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher geben. Aber wer soll das bezahlen? Bis 2022 fließen durch den Bund 1,2 Milliarden Euro an das Land NRW. Das Land wiederum hat sich dazu entschlossen, zusätzlich zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 auch das vorletzte Jahr beitragsfrei zu gestalten. Im Kreis Herford ist das bereits umgesetzt. Die Beitragsbefreiung gilt für Kinder, die in KiTas oder in der Tagespflege betreut werden und bis zum 30.09. das vierte Lebensjahr vollenden. Ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ist künftig kein Elternbeitrag mehr zu leisten. Das ist gut, aber nicht ausreichend!

Geht es besser?

Auch bei dieser Regelung bleibt es dabei: Kinderbetreuung ist vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Daher wäre es aus meiner Sicht besser, zu einer vollständigen Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung zu kommen. Es sollte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, die Finanzierung der Kinderbetreuung sicherzustellen. Dazu muss das Land Nordrhein-Westfalen mehr Geld in die Hand nehmen, um dies umzusetzen und den Eltern eine kostenlose Kinderbetreuung zu ermöglichen. Auch der Bund ist weiterhin gefragt, denn das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz stellt lediglich bis zum Jahr 2022 den Ländern Gelder zur Verfügung. Wir müssen also alle mehr leisten! Die Städte und Gemeinden, auch die Stadt Enger, sind nicht in der Lage, diese Finanzierung sicherzustellen. Hierzu bedarf es der weiteren Unterstützung. Ich denke hier gilt nicht der Satz: Was nichts kostet, ist auch nichts wert. Denn es kostet ja was, es wird nur anders getragen.

Wie geht es denn weiter?

Der freie Zugang zu Bildung, und dazu gehört auch schon die Kindertagesbetreuung, sollte oberstes Gebot bleiben. Und dafür setze ich mich in Gesprächen mit unseren Landtagsabgeordneten sowie unserem Bundestagsabgeordneten gerne für Sie ein. Bis dahin gilt es, eine sozial gerechte Staffelung von Elternbeiträgen nach den verschiedenen Einkommenssituationen zu schaffen. Wer mehr verdient, der kann und soll auch mehr für die Betreuung aller Kinder aufbringen. Ich finde, das ist solidarisch!

Im Kreis Herford haben wir daran mit der letzten Änderung der Beitragsstaffelung gearbeitet. Ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Und übrigens: Das gleiche gilt für die Betreuung im offenen Ganztag an unseren Grundschulen. Auch hier sehe ich die Verpflichtung, dass die Länder ihren Beitrag wesentlich stärker leisten müssen, um auch hier zu einer Beitragsfreiheit für die Eltern zu kommen. Wer als Eltern darauf angewiesen ist, muss auch hier Unterstützung finden. Und das ist nicht nur Aufgabe der Städte und Gemeinden. Wer einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung formuliert, was ich richtig finde, der soll ihn bitte auch bezahlen!

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